Personal

Beschreiben Sie das Dreiecksverhältnis der Rechtsbeziehung von Zeitarbeit.

Das Personalleasing ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer gekennzeichnet.
 
Leasing-Arbeitnehmer und Personalleasing-Arbeitgeber (Verleiher) schließen einen Arbeitsvertrag ab, während zwischen Arbeitnehmer und Entleiher grundsätzlich keine vertraglichen Bindungen existieren.
 
Der Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer besteht gegenüber dem Verleiher, Anspruch auf Arbeitsleistung und das Weisungsrecht gehen auf den Entleiher über.

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