Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Was ist unter öffentlicher Sicherheit zu verstehen?

I. Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung
-> obj. TB-Verwirklichung und RWK ausreichend
II. Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen
III. Bestand des Staates, Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen/Veranstaltungen

Diskussion