Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Welche Besonderheit gilt bei Wanderschildern?

iRd Verhältnismäßigkeit wird eine Schonfrist von 3 vollen Tagen ab Geltungsbeginnn des Schildes eingeräumt
-> vorher darf auch abgeschleppt werden, aber der Pflichtige darf dann nicht mit den Kosten belastet werden

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