4. Ausbildung abschließen

Nach Beendigung der Ausbildung haben Sie als Ausbildender Ihrem / Ihrer Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
 
  1. Beschreiben Sie weitere Arten von Zeugnissen, die Ihnen von der Landwirtschafts-kammer, vom Betrieb und von der Berufsschule her bekannt sind, sowie deren jeweiligen Inhalt.

  • Endgültiges Ausbildungszeugnis
  • Vorläufiges Zeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • Lehrgangszeugnis

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