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Gebietsgewährleistungsanspruch (GGA)

Jeder Nachbar, dessen Grundstück im selben Baugebiet liegt, hat einen Anspruch auf die Erhaltung der Gebietsart.
 
Herleitung //unbedingt hinschreiben!
  • Durch die Vorschriften bzgl. der Art der baulichen Nutzung werden die Betroffenen hinsichtlich der Nutzung ihrer Grundstücke zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbunden.
  • Die Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeit des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind.

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