Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Stoffgleichheit

Wenn die Sache wegen des ursprünglichen Mangels von vornherein wertlos ist oder wenn das fehlerhafte Einzelteil mit der Gesamtsache eine schwer trennbare Einheit bildet oder wenn der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden kann
 
=> Stoffgleichheit zwischen späterem Schaden und ursprünglichen Mangel
 
--> Abgrenzung zwischen Äquivalenz- und Integritätsinteresse

Diskussion