Definitionen  

BGB AT, ZivR

Verkehrswesentlich

Wenn die Eigenschaft für das konkret geschlossene Rechtsgeschäft zugrunde gelegt wurde, weil sie vertraglich (ausdrücklich oder konkludent) vereinbart worden ist oder bei abstrakter Betrachtung nach der Verkehrsanschauung für ein Rechtsgeschäft dieses Typs wesentlich, also ausschlaggebend ist.


Rspr.: Einseitige Vorstellung reicht aus, wenn sich von selbst versteht, dass von entscheidender Bedeutung

Diskussion