Medicus  (1. Abschnitt /Ansprüche aus Vertrag) 

Wird § 185 auch auf die Verfügung eines Berechtigten ohne Verfügungsbefugnis angewendet? 

Dem Wortlaut nach eigentlich nein. Danach behandelt § 185 nur die Verfügung eines Nichtberechtigten. 
 
Allerdings wird § 185 entsprechend auf die Verfügung eines Berechtigten ohne Verfügungsbefugnis angewendet. 
 
Also ja. 
 
z.B.: Wenn ein, durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (2205) beschränkter Erbe über eine Nachlassforderung durch Abtretung verfügt, ist diese Verfügung zunächst gem. § 2205 unwirksam - Sie kann aber durch entsprechende Anwendung des § 185 II 1. Fall 1 BGB wirksam werden. 

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