Prozessvoraussetzungen

4. Prozesshindernisse aus Verfassungsrecht (strittig) 

1. Überlange Verfahrensdauer 
- BGH: kein Verfahrenshindernis, aber Gericht kann beziffern, das ein teil der Tat als vollstreckt angesehen wird (= Vollstreckungslösung) 
- P: bei Freispruch? h.M.: Vermögensschäden können nach §§ 198, 188 GVG ersetzt werden 
 
2. Rw Provokation durch Lockspitzel 
 
EuGH: Wiedergutmachung: Alle Beweise, die durch unfaires Verhalten erhalten wurden dürfen nicht verwendet werden 
 
BGH: Verfahrenshindernis --> Einstellung 
 
BVerfG: wie EuGH 
 
3. Begrenzte Lebenserwartung (Honecker) 
--> wenn es sicher ist, dass der Beklagte das Prozessende nicht mehr erleben wird, kann das Strafverfahren ihren gesetzlichen Zweck nicht mehr erreichen 
BGH: Verstoß gegen Menschenwürde, wenn der Prozess weiter laufen würde 
 
4. Androhung von Folter 
BVerfG: nicht ausreichend begründet, warum dies zu Verfahrenshindernis führen soll 
 

Diskussion