Sachkundeprüfung §34a-Schein

Recht der Sicherheit und Öffentlichen Ordnung

Was ist das Gewaltmonopol?

Wer das Gewaltmonopol besitzt, darf körperliche Gewalt anwenden.
 

In Deutschland ist das Gewaltmonopol nur staatlichen Organen (z.B. Polizei) überlassen.
Es ist also Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt körperliche Gewalt gegen andere Menschen anzuwenden.

Ausnahme: In manchen Situationen darf auch eine Privatperson Gewalt anwenden. Dies ist z.B. bei einer Notwehr- oder Notstandsituation, oder einer Besitzwehr bzw. Besitzkehr möglich (Jedermannsrechte).

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