Tenorierung

Tenor zweites Versäumnisurteil

Der Einspruch des Klägers/Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom ... wird verworfen.
 
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
 
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 
 
(Rechtsmittel Berufung ohne Beschwersgrenze! Aber nur bzgl. Säumnis möglich. Anders bei Vollstreckungsbescheid: Hier auch Berufung bzgl. der Prozessvoraussetzungen und Schlüssigkeit der Klage)

Diskussion