Tenorierung

Tenor Unvermögensfall

Der Beklagte wird verurteil, dem Kläger das (näher bezeichnete) Fahrrad zu übereignen und es herauszugeben. Für den Fall des Unvermögens wird er verurteilt, an den Kläger 500 € zu zahlen. 
 
oder:
 
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
 
(Letzter Fall ist gleichzeitig unechter und echter Hilfsantrag)

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