Sachkundeprüfung §34a-Schein

Datenschutz

Was ist Datenschutz?

Um die Daten von Personen zu schützen, gibt es das Europäische Datenschutzrecht.
In Deutschland gibt es das Bundes-Daten-Schutz-Gesetz(BDSG) und die LDSG (für die einzelnen Bundesländer)

Worauf beruht das Datenschutzgesetz?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (GG, Art 1&2) - Jede Person kann selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen.
Entstanden 1983 durch das Volkszählungsurteil vom BVG

Zweck & Anwendungsbereich (§1)
"Das Recht informationeller Selbstbestimmung" zu schützen.
Es gilt für alle öffentlichen (z.B. Ämter) und fast alle nicht öffentlichen Stellen (also Privatpersonen, Gewerbetreibende, etc.) 
Fast alle weil: Persönlicher oder Familiärer Zweck ist in Ordnung
 
Datenvermeidung & Sparsamkeit (§3a)
So wenig p.D. sammeln und sofern möglich diese anonymisieren oder pseudonymisieren
 
Verbotsprinzip (§4)
Grundsätzlicher Verbot von Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung, es sei denn es ist durch den Betroffenen oder dem Datenschutzgesetz erlaubt.
 
Zulässigkeit der Datenbearbeitung
Jeder der Daten erfassen und verarbeiten will, braucht ein berechtiges Interesse & das schutzwillige Interesse des Betroffen darf nicht beeinträchtigt werden

Datengeheimnis (§5)
Jeder der mit den p.D. arbeitet, darf nicht unbefugt auf sie zugreifen. Dies wird schriftlich bei Einstellung des MA festgelegt und gilt auch nach Kündigung.
 
Rechte des Betroffenen (§6)
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Sperrung
Folgen bei Verstößen gegen BDSG
  • Schadensersatz
  • Bußgeld bis 300.000€ (Ordnungswidrigkeit)
  • Straftat bis 2 Jahre FS o. GS

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