Sachkundeprüfung §34a-Schein

Bürgerliches Gesetzbuch

Was versteht man unter der sogenannten Besitzdienerschaft?

Ein Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Recht (z.B. Hausrecht) für den Besitzer aus. Der Besitzdiener ist dem Besitzer gegenüber weisungsgebunden und muss immer im Sinne des Besitzers handeln. (Rauswerfen eines Freundes des Besitzers ist nicht möglich)
 

Beispiel:
Sicherheitsfirma ist Besitzdiener für das Hausrecht, wenn der Einlass der Diskothek geregelt werden soll.

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