Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

Was ist eine Straftat? (Elemente einer Straftat)

 
Eine Straftat (auch Delikt genannt) ist ein Verhalten, das durch ein Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Eine Straftat setzt sich zusammen aus:

Tatbestand + Rechtswidrigkeit + Schuld

Entfällt nur einer dieser drei Teile, so liegt keine Straftat vor.

Tatbestand

Der Tatbestand ist die Gesamtheit der Merkmale einer strafbaren Handlung. Umgangssprachlich kann man auch sagen: Der Tatbestand ist das, was von einer Person gemacht werden muss, damit überhaupt eine Straftat vorliegt. Es gibt objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale.

Objektive Tatbestandsmerkmale sind die Merkmale einer Straftat die durch jede Person von außen wahrgenommen werden können (z.B. die Handlung des Täters).
Subjektive Tatbestandsmerkmale sind Merkmale einer Straftat, die im inneren des Täters liegen, und nicht von jeder Person von außen wahrgenommen werden können. (z.B. Einstellung, Ansicht, Motivation, Antrieb des Täters)

Rechtswidrigkeit

Rechtswidrig ist ein Verhalten, wenn es gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt. Eine Person handelt nicht rechtswidrig, wenn sie einen Rechtfertigungsgrund für ihre Handlung hat. (z.B. Notwehr)

Schuld

Schuldhaft handelt wer

  • schuldfähig ist
  • vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat
  • wer das Unrecht seiner Tat einsehen kann
  • wer kein Entschuldigungsgrund / Schuldausschließungsgrund hat

Schuldausschließungsgründe:

- Kinder unter 14 Jahre (gemäß §19 StGB)

- seelische Störung (gemäß §20 StGB)

Entschuldigungsgründe:

– §33 StGB – Notwehrexzess

– §35 StGB – entschuldigender Notstand

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