Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

Objektiver Tatbestand
  • Person wird bei einer Öffentlichen Stelle bewusst falsch verdächtigt mit der Absicht eine behördliche Maßnahme gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis zu 5 Jahren 
  • Geldstrafe
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Nein

Diskussion