Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 253 StGB Erpressung

Objektiver Tatbestand
  • durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen zu schaden und sich selbst oder einen dritten zu bereichern.
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis 5 Jahre
  • GS
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion