Sachkundeprüfung §34a-Schein

Strafrecht & Strafverfahrensrecht

§ 281 StGB Missbrauch von Ausweispapieren

Objektiver Tatbestand
  • Ausweispapier (auch Zeugnisse) von anderen nutzen, oder eigene jemand anderen zur Verfügung stellen, um im Rechtsverkehr zu täuschen
 
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
 
Bestrafung
  • FS bis 1 Jahr
  • GS
 
Verbrechen oder Vergehen
Vergehen
 
Delikt
Offizialdelikt
 
Versuch strafbar?
Ja

Diskussion