Qualitätssicherung

Welche Sofortmaßnahmen kann die Europäische Kommission ergreifen und wovon hängen diese Maßnahmen ab

  • Aussetzung der Vermarktung oder Verwendung des betreffenden Lebens- oder Futtermittels
  • Festlegung besonderer Bedingungen für die Verwendung und Vermarktung des Lebens- oder Futtermittels
  • Sonstige geeignete Maßnahmen
 
Maßnahmen hängen von der Schwere der Situation ab

Diskussion