Sachkundeprüfung §34a-Schein

Waffenrecht

Was bedeutet Besitzen, Überlassen, Erwerben, Führen und Schießen mit oder von einer Waffe?

Besitzen: Eine Waffe oder Munition besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
 

Überlassen: Wer einer anderen Person den Besitz über eine Waffe oder Munition einräumt (z.B. Übergeben)

Erwerben: Eine Waffe oder Munition erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. (z.B. durch Kauf, durch Ausleihen)

Führen: Eine Waffe oder Munition führt, wer die tatsächliche Gewalt außerhalb einer eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräumen, eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.

Schießen: Wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt.

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