Wirtschafts-/Unternehmensethik - Kontrollfragen

Nach der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bedeutet Diskriminierung, wenn eine Person zum Beispiel aus rassistischen Gründen oder wegen anderer Eigenschaften oder Anschauungen (1)

  • ausschließlich von Vorgesetzten schlechter behandelt werden, als andere Beschäftigte in vergleichbaren Situationen
  • ausschließlich von Kolleginnen und Kollegen schlechter behandelt werden, als andere Beschäftigte in vergleichbaren Situationen. 
  • ausschließlich von Kunden schlechter behandelt werden, als andere Beschäftigte in vergleichbaren Situationen. 
  • von Vorgesetzten und/oder Kollegen bzw. Kolleginnen und/oder von Kunden schlechter behandelt werden, als andere Beschäftigte in vergleichbaren Situationen. 
 

Diskussion