Wirtschafts-/Unternehmensethik - Kontrollfragen

Im Falle von Korruption (2)

  • besteht die Vorteilsgewährung ausschließlich aus materiellen Zuwendungen. 
  •  handelt es sich um einen öffentlichen Tausch zwischen Personen oder Gruppen. 
  •  handelt es sich um einen geheimen Tausch zwischen Personen oder Gruppen. 
  • hat eine Seite ein Interesse an einem knappen Gut, einer Dienstleistung oder einer Erlaubnis, was ohne Zustimmung der anderen Seite nicht zu erreichen ist.   
 

Diskussion