WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 34 - Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitenrückstellungen

Erläutere den Ansatz von Verbindlichkeitenrückstellungen

Ansatz hat gem. §246 Abs. 1 S.1 HGB zu erfolgen wenn die abstrakte und konkrete Passivierungsfähigkeit gegeben ist:
 

(1) Leistungszwang ggü einem anderen, dem sich der Kfm nicht entziehen kann (Außenverpflichtung)

(2) wirtschaftliche Belastung am Abschlussstichtag;

(3) Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.

Diskussion