WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 30 - Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Erläutere den Ansatz von Altersversorgungsverpflichtungen gem. HFA 30

Ein Ansatz erfolgt sofern die abstrakte und konkrete Passivierungsfähigkeit gegeben ist:

(1) Leistungszwang ggü einem anderen, dem sich der Kfm nicht entziehen kann (Außenverpflichtung)

(2) wirtschaftliche Belastung am Abschlussstichtag

(3) Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Der Ansatz erfolgt in Abhängigkeit von der Klassifizierung als mittelbare oder unmittelbare Verpflichtung. 

1) Unmittelbare Verpflichtung: Passivierungspflicht mit Zusage der Pension oder faktischer Leistungspflicht

2) Mittelbare Verpflichtungen : Passivierungswahlrecht gem. Art. 28 EGHGB

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