WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 7 - Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften

Wie wird das Eigenkapital bei Personengesellschaften gem. §264a HGB gem. RS HFA 7 ausgewiesen?
 
Wie erfolgt die Trennung zwischen Eigen- und Fremdkapital ?
 
Was ist bei der Gliederung zu berücksichtigen ?

Gem. §264c Abs. 2 HGB gibt es hier einen besonderen Ausweis.
 
Eigenkapital liegt nur vor wenn die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt werden:
 
a) Verlustdeckungspotential - Die Mittel stehen zur Verrechnung mit Verlusten zur Verfügung
b) Nachrangigkeit - Die Befriedigung im Falle der Insolvenz erfolgt erst nach allen übrigen Gläubigern
 
Bei der Gliederung sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
 
a) Kapitalanteile der Gesellschafter dürfen grds. saldiert werden
b) Kapitalanteile von Kommanditisten und Komplementären dürfen nicht verrechnet werden
c) Negative Kapitalanteile von Kommanditisten dürfen nicht mit positiven Kapitalanteilen der Kommanditisten verrechnet werden. 
 
 

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