IPR I

Prüfungsschema IPR 

I. Feststellung eines Auslandsbezuges des Sachverhaltes
II. Feststellung Anknüpfungsgegenstand 
"Lebensbereich aus dem die zu entscheidende Rechtsfrage stammt" 
-> Für ein- und dieselbe Rechtsfrage können mehrere Anknüpfungsgegenstände in Betracht kommen
Bsp.: Kaufvertrag, Eheschließung oder Beförderung von Gütern
III. Feststellung der Kollisionsnorm durch Qualifikation 
- Subsumtion unter dem Anknüpfungsgegenstand
-> Geschieht nach Rechtsverständnis des Gerichtsorts
-> "Qualifikation nach der lex fori"
IV. Verweisung auf anzuwendendes Recht durch Anknüpfungsmoment in der Kollisionsnorm 
-> z.B.: Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Handlungsort oder gewöhnlicher Aufenthalt 
V. Feststellung des anzuwendenden Rechts 
-> Achtung bei Rückverweisung (renvoir) - wird stets angenommen nach Art. 4 I EGBGB 
VI. Ordre Public Vorbehalt 
-> Art. 6 EGBGB insb. bei Grundrechtsverstößen 

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