AVA WUV FRAGEN

Was ist derogierendes Gewohnheitsrecht und was eine sog. desuetudo?

Derogierendes Gewohnheitsrecht: Gewohnheitsrecht kann vertragliche Regeln ablösen 
nicht vorschnell annehmen 
- zunächst einmal ist vertragswidrige Praxis ein Vertragsbruch
- Nachweis notwendig, dass die vertragswidrige Praxis auch von Rechtsüberzeugung der Parteien insgesamt getragen ist
- Abgrenzung zu vertragsausfüllender/fortbildender Praxis 
-> es geht um BESEITIGUNG einer ausdrücklich vorgesehenen Regel
 
Desuetudo:
Vertrag erlischt mangels Anwendung, ohne dass neue Norm des Gewohnheitsrecht ihn ablöst 
über langen Zeitraum keine Anwendung
- Berufung auf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erscheint als Verstoß gegen Treu und Glauben 
- Abgrenzung zu Verwirkung: setzt bei der einzelnen Vertragspartei an, zb wenn eine Partei besonderen Nutzen aus dem Vertrag zieht 
 

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