Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich

Bevölkerungsprozesse II

Migration

  • Migration
    • = langfristige oder dauerhafte Verlagerung des üblichen Aufenthaltsortes an einen anderen Ort ("Wanderung")
  • Zu-/Abwanderung = geplanter oder Faktischer Aufenthalt ≥ 1 Jahr (UN-Def.)
  • Temporäre Migration (z.B. Saisonarbeit, Auslandssemester)
  • Wanderungen können innerhalb eines Nationalstaates (Binnenwanderung) oder über nationale Grenzen hinweg (Außenwanderung) stattfinden
  • Nicht zur Migration zählen kleinräumige Umzüge (Wohnsitzwechsel innerhalb einer Gemeinde) und Alltagsmobilität (Pendeln)
  • Binnen- und Außenwanderung werden meist getrennt behandelt, obwohl die theoretische Erklärung viele Gemeinsamkeiten aufweist
Besonderheiten internationaler Migration
a) Größere Distanz
b) Anderes Rechtssystem; ausländische Staatsbürgerschaft
c) Andere Sprachumgebung

Diskussion