Explosionsschutz

allgemeiner Teil

Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer Füllanlage und einer Füllstelle im Sinne der BetrSichV?

  • Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werdenn.
  • Füllstellen sind Anlagen zur Befüllung von Transportbehältern mit entzündlichen, leicht entzündlichen bzw. hochentzündlichen Flüssigkeiten mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde

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