Klausuren AS

DD haftungsausfüllende und -begründende Kausalität

Bei der haftungsbegründenden Kausalität geht es darum, zwischen dem Verhalten des Schädigers und der Rechtsgutverletzung des Geschädigten einen Zusammenhang zu begründen. Mit anderen Worten: Der Schaden am Rechtsgut muss auf die Handlung des Schädigers (zurechenbar) zurückzuführen sein.

Die haftungsausfüllende Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden

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