Explosionsschutz

DM1

Ein ordnungsgemäß nach Explosionsschutzrichtlinie in Verkehr gebrachtes Gerät der Kategorie I muss welches Maß an Sicherheit aufweisen?

ein sehr hohes Maß an Sicherheit
 
Geräte dieser Kategorie müssen selbst bei selten auftretenden Gerätestörungen das erforderliche Maß an Sicherheit gewährleisten und weisen daher Explosionsschutzmaßnahmen auf, so dass
— beim Versagen einer apparativen Schutzmaßnahme mindestens eine zweite unabhängige apparative Schutzmaßnahme die erforderliche Sicherheit gewährleistet oder
— beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird.

Diskussion