Explosionsschutz

DM1

In einem Lager für hochentzündliche Flüssigkeiten soll der Explosionsschutz geprüft werden. In dem Lager dürfen maximal 9000 Liter gelagert werden. Wer darf die Prüfung vornehmen?

Die Betriebsicherheitsverordnung gilt für überwachungsbedürftige Anlagen. Dazu zählen u.a. Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten. Damit ist die o.g. Anlage nicht überwachungsbedürftig im Sinne der BetrSichV. (Lagerinhalt > 10.000 Liter ==> BetrSichV §18 Abs. 1.4) also durch befähigte Person zu prüfen

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