Explosionsschutz

allgemeiner Teil

Erläutern Sie den Unterschied einer Ordnungs- und Technischen Prüfung im Sinne der TRBS 1201 Teil 1?

  • Ordnungsprüfung:
    • Prüfung erforderlichen Unterlagen,
    • Prüfgegenstand gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
    • die erforderlichen Prüfparameter (Prüfumfang, Prüffrist),
    • die technischen Unterlagen mit der Ausführung übereinstimmen,
    • Änderung seit der letzten Prüfung vorliegen,
    • Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid der Behörde vorliegen
  • Technischen Prüfung: auf Zustand, Vorhandensein und gegebenenfalls Funktion am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft.

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