materielles ÖffR Kaiserskript

Was sind die bei Kommunalverfassungsstreit zu wissenden Aufgaben von Gemeinderat und BM?

Gemeinderat:
  • entscheidet über sämtliche Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, für die nicht evtl. beschließende Ausschüsse bestellt sind oder über die der BM selbstständig entscheidet
  • übt Kontrolle über die Verwaltung (einschließlich Ausführung der Ratsbeschlüsse) aus
  • wählt ggf. Beigeordnete
  • Klausurrelevant va sog. "Rückholungsrecht", also das Recht des Rates, delegierte Angelegenheiten wieder an sich zu ziehen
  • Unterorgane des Rates sind
    • BM
    • Ratsmitglieder
    • Fraktionen
    • Ausschüsse
    • ggf. sachkundige Einwohner/Bürger
 
  • BM:
    übt Ratsvorsitz und Hausrecht in Ratssitzung aus
  • beruft Rat ein
  • legt Tagesordnung fest
  • führt Geschäfte der laufenden Verwaltung, wobei er allerdings dem Rückholrecht des Rates unterworfen ist
    • laufende Geschäfte sind solche, die für die Gemeinde  keine grds. Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen auslösen (richtet sich sowohl nach Größe als auch Struktur und Wirtschafts-/Finanzkraft der Gemeinde)

Diskussion