Die Anwaltsklausur aus Klägersicht

Unbezifferter Klageantrag

... den B zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jew. Basiszinssatz auf den zuerkannten Betrag seit RH, zu zahlen.

Diskussion