Die Anwaltsklausur aus Klägersicht

Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Es wird festgestellt, dass der B verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, soweit sie nach dem ... aus dem Unfall am ... in ... künftig entstehen, zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf Dritte übergeht oder übergegangen ist und soweit der Anspruch nicht bereits durch den Antrag zu ... abgegolten ist.

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