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Wann bekommt man einen Teilurlaub

-Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 24/12 =2, 20/12 = 1,667
-wenn der AN vor erfüllter Wartezeit ausscheidet
-wenn der AN nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ( Jan.-Jun) ausscheidet --> Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte ist voller Urlaub
- Über den Anspruch hinausgehender gewährter Urlaub darf nicht zurückgefordert werden

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