PW

Befristung mit Sachgrund

--Im Anschluss an eine Ausbildung
--Zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
(z. B. Elternzeit)
-- Bei vorübergehenden Bedarf
-- Zur Erprobung des Arbeitnehmers
--> Kalendermäßige Befristung -- endet zum Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung
--> Zweckbefristung -- 2 Wochen vor Erreichen des Zwecks ist dem AN vom AG eine Information über das Datum des Zwecks schriftlich auszuhändigen

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