FöV allgemein

Was ist eine Verpflichtungsermächtigung?

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen.
VE lassen sich insofern auch als Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre begreifen.

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