Fach 3

Wasserstraßen

Definition GlW

Gleichwertiger Wasserstand
  • Der Gleichwertige Wasserstand (GlW) ist ein Bezugswasserstand, von dem aus die vorhandenen oder angestrebten Wassertiefen des Gewässers (bpsw. Rhein) ermittelt werden können und hat Bedeutung sowohl für die Wasserbauverwaltungen hinsichtlich des Unterhaltungs- und Ausbauziels, als auch für die Schifffahrt bei der Wahl der Abladetiefe.
  • Der Gleichwertige Wasserstand gibt den Wasserstand wider, der bei gleichwertigem niedrigem Abfluss an den einzelnen Pegeln längs des Gewässers (Rheins) auftritt.
  • Der GlW bezeichnet einen Niedrigwasserstand, der durchschnittlich an 20 eisfreien Tagen im Jahr unterschritten wird.
  • Die Fahrrinnentiefen beziehen sich auf den GlW
  • Da die Rheinsohle sich ständig verändert wird der GlW – Wert in Abständen von 10 Jahren regelmäßig neu festgesetzt.

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