Streit

§§ 6, 7 NPOG – Verdachtsstörer

Einen Störer nach §§ 6,7 NPOG gibt es nicht mangels Verursachung und damit einhergehend mangels objektiver Gefahr.
Verdachtsstörer möglich?
 
 
( + ), wenn er den Verdacht weckt
 
- ist ihm der Verdacht nicht zuzurechnen, hat er einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 80 IiVm § 8 NPOG
 
- dem Beamten kann nicht auferlegt werden die schuldhafte Verursachung zu prüfen, weil das dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr zuwider wäre.

Diskussion