Prozessvoraussetzungen

Ziele des Strafverfahrens

Das StpR regelt, auf welche Weise das Vorliegen einer Straftat ermittelt und die Strafverfolgung durchgesetzt wird.
 
Ziele:
  • Wahrheit: Das Strafverfahren bezweckt die Feststellung des Sachverhaltes wie er sich tatsächlich abgespielt hat.
  • Rechtsstaatlichkeit: Niemand soll unverhältnissmäßigen Eingriffen und einem Missbrauch staatlicher Macht ausgeliefert sein.
  • Rechtsfrieden:Das Strafverfahren soll durch eine abschließende verbindliche Entscheidung die Geltung der Rechtsordnung bekräftigen und dadurch Rechtsfrieden schaffen.
 
Freilich harmonieren diese Ziele nicht immer miteinander.

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