Plate

Teil 3 (Primäransprüche)

Äußerer Tatbestand einer Willenserklärung

  1. Ein in einer Erklärung bestehender Kundgabeakt
  2. Der Kundgabeakt muss auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet sein (nach §§ 133, 157 durch Auslegung festzustellen).

Diskussion