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Teil 3 (Primäransprüche)

Störung der (subjektiven) Geschäftsgrundlage, § 313

  • Gemeinschaftlicher Motivirrtum
  • Einseitiger, von einer anderen Partei widerspruchslos hingenommener Irrtum
  • Störung des Verwendungszwecks, bei der eine Leistung zwar noch erbracht werden kann, sie ihren Zweck allerdings nicht mehr erfüllen kann
  • (lediglich) wirtschaftliche Unmöglichkeit als Fall von § 313 II, wenn man annimmt, dass in einem solchen Fall § 275 II nicht gelten soll

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