Definitionen

Gegenstromprinzip

  • § 1 III ROG
  • reguliert und koordiniert die eigenständigen Planungskompetenzen im Mehrebenensystem
  • schafft ein gegenseitiges Abstimmungsverhältnis zwischen Raumordnung und gemeindlicher Planung
  • stellt sicher, dass die Träger der Raumordnung (Bundesraumordnung, Landesplanung und Regionalplanung) auf die Bauleitpläne der Kommunen Rücksicht nehmen
    • die jeweils untere Planungsbehörde hat also Mitspracherecht

Diskussion