Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

Ein Angebot ist immer eine Willensklärung, Waren zu den genannten Bedingungen zu kaufen.

Bindungsfristen

Ein Angebot muss unverzüglich angenommen werden.

Einschränkung durch Freizeichnungsklauseln: zeitlich, d.h. gültig bis zum ...,

dieses Angebot ist unverbindlich, Preisänderungen vorbehalten, Menge ist unverbindlich, freibleibend, ohne Obligo,

In einem Angebot ist der Artikel bezeichnet, die Menge, der Preis, die Art, die Güte (Qualität), die Beschaffenheit, die Farbe und ggf. sonstige Merkmale!

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