Ware beschaffen, annehmen, lagern und Pflegen

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn Vertragsbedingungen von vornherein gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie nichtig!

Wenn Vertragsbedingungen von bestimmten Faktoren abhängig sind (Kaufvertrag mit einer beschränkt geschäftsfähigen Person), so sind sie schwebend unwirksam oder wirksam!

Preisnachlässe

Rabatt – Skonto – Bonus

Rabatt

Mengenrabatt

Für eine abgesprochene Menge gibt es einen Rabatt

Aktionsrabatt

Für eine abgesprochene Aktion

Personalrabatt

Rabatt für Mitarbeiter

Naturalrabatt

Der Rabatt wird in Form von Ware gewährt

Draufgabe

Sie kaufen 2 Karton Wein und bekommen 2 Flaschen dazu, zahlen aber nur 2 Karton.

Dreingabe

Sie kaufen 2 Karton Wein und zahlen nur 10 Flaschen.

Lieferrabatt

Ausdruck für vom Lieferanten gewährter Rabatt, der unterschiedlichsten Art.

Stammkundenrabatt

Rabatt für treue Kunden (Stammkunden)

Wiederverkäuferrabatt

Rabatt vom Verkaufspreis des Verkäufers für Wiederverkäufer

Treuerabatt

siehe Stammkundenrabatt

Herstellerrabatt

Rabatt auf Warenbezug vom Hersteller, i.d.R. für Endverbraucher, meistens auf Messen und bei ähnlichen Gelegenheiten

Saisonrabatt

Rabatte auf saisonale Artikel, meistens für Sommerartikel

Couponrabatt

Rabatt nur bei Abgabe eines Coupons für bestimmte Artikel oder Artikelgruppen (z.B. McDonalds)

Payback

Sammeln von Punkten um dann bestimmte Artikel günstiger zu bekommen oder einen Preisnachlass zu erhalten (früher Rabattmarken)

Skonto

Rabatt für vorzeitige Zahlung (Höhe von 2% - 8% üblich)

Bonus

Nachträglicher Rabatt in Form von Geld, Ware oder sonstigen Vergünstigungen

Kosten der Versandverpackung bzw. Kosten der Verpackung

Preis einschließlich Verpackung

Kaufpreis wird Nettogewicht der Ware berechnet; die Verpackung wird nicht berechnet.

Preis ausschließlich Verpackung

Ware wird berechnet nach Netto, die Verpackung wird in Rechnung gestellt.

Preis Brutto für Netto

Verpackung wird wie Ware berechnet.

Lieferzeit

Wenn nichts vereinbart, so hat der Verkäufer unverzüglich zu liefern. Unverzüglich heißt, ohne schuldhafte Verzögerung.

Wenn Vereinbarungen bestehen, so sind sie meist genau definiert: also Lieferung innerhalb von 14 Tagen, Lieferung bis zum ..., Lieferung nach Absprache, Lieferung fix,

Zahlung des Preises

Wenn nichts vereinbart wurde, dann unverzüglich oder „Zug um Zug“.

Nachnahme ist „Zug um Zug“.

Zahlung als Vorkasse, Bankabbuchung oder auf Rechnung.

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