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Teil 3 (Primäransprüche)

Rechtsfolge der Anscheinsvollmacht

  • eA: Das Rechtsgeschäft wirkt für und gegen den Vertretenen, als ob eine Vollmacht erteilt worden wäre
  • aA: Der Dritte kann entweder den Vertretenen auf Ersatz des Vertrauensschadens aus §§ 280 I, 311 II, 241 II oder den Vertreter aus § 179 in Anspruch nehmen

Diskussion