Anwaltsklausur

Wie sollten die Parteien im Gutachten genannt werden?

Anders als im Schriftsatz an das Gericht sollte nicht von Kläger und Beklagter die Rede sein. Den Mandanten kann man im Gutachten auch als Mandanten bezeichnen, der Gegner kann z.B. Verkäufer oder hilfsweise auch Gegner genannt werden.

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