Klausuren AS

Welche abdrängende Sonderzuweisung gibt es für repressives (nach StPO) polizeiliches Handeln?

§23 I S.1 EGGVG Justizbehörde ist nicht organisatorisch sondern funktionell zu verstehen, daher auch Polizeibehörde eine Justizbehörde in diesem Sinne

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